Der Lindenhof ist eine offene, stationäre sozialtherapeutische Einrichtung, die Erwachsene mit verschiedenen psychiatrischen Erkrankungen
betreut, darunter:
- Schizophrenie und Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
- Affektive Störungen
- Vorbehandelte chronische Suchterkrankungen
- Doppel- und Mehrfachdiagnosen
Aufnahmevoraussetzungen
Aufgenommen werden Männer und Frauen im Alter von 21 bis 65 Jahren. Die Dauer des Aufenthalts ist nicht im Voraus begrenzt. Ziel ist es,
bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands einen Wechsel in eine weniger betreute Wohnform zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft:
- sich auf das gemeinschaftliche Leben einzulassen
- auf Alkohol und Drogen zu verzichten
- im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zur Hausgemeinschaft beizutragen, z.B.:
- Übernahme von Wohngruppendiensten
- Sauberhaltung des eigenen Zimmers
- an tagesstrukturierenden Angeboten teilzunehmen
- regelmäßige fachärztliche Betreuung in Anspruch zu nehmen
- verordnete Medikamente einzunehmen
- die Heimordnung einzuhalten
Auch ältere Bewohner/innen können im Lindenhof betreut werden, sofern kein erheblicher Pflegebedarf besteht.
Ausschlusskriterien
Eine Aufnahme ist nicht möglich bei:
- einer akuten psychiatrischen Erkrankung, die eine stationäre Behandlung erfordert
- starken Impulskontrollstörungen, die ein Zusammenleben unmöglich machen
- akuter Suchtgefährdung
- akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
- dauerhafter Pflegebedürftigkeit
- richterlich angeordneter Unterbringung mit der Notwendigkeit einer geschützten Wohnform
- vorrangig geriatrischer Erkrankung
- wesentlicher geistiger Behinderung
- ansteckender Infektionskrankheit